
By Georg Schöneberg (auth.), Dr. med. Georg Schöneberg (eds.)
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40-50 Quadrantenausfall, homonym. . . . . . 20-30 Zentrales Skotom je nach GroBe unter Beriicksichtigung der Sehscharfe einseitig . . . . . . . . . . 5-25 doppelseitig . . . . . . . . . 10-70 Konzentrische Einengungen der Gesichtsfeldgrenzen an beiden Augen an einem Auge am letzten Auge bis 0-15 0-5 30-50 MdE 50° 30° 25-50 10-15 55-70 MdE 8D-90 MdE 10° 60-80 20-25 unter 10° 80-100 25 100 MdE Beriicksichtigung des Vorausschadens siehe S. 22. , ~O A V An Taubheit grenz.
Erst dann kann der arztliche Gutachter beurteilen, ob z. B. die Schadigungsfolgen den Beschadigten unfahig machen, einen bestimmten Beruf auszutiben, welche Schwierigkeiten er in dieser Berufstatigkeit durch die Schadigungsfolgen hat und in welchem MaEe sie sich auswirken, ob auEergewahnliche Tatkraft und auEergewahnliche Anstrengungen aufzuwenden sind, und der Beruf nur unter Gefahrdung der Gesundheit ausgeiibt werden kann. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang die MdE hOher zu bewerten ist, trifft nicht der arztliche Gutachter, sondern der Versorgungsdezernent.
10 30-40 10-30 20-4U 30-100 Bruche (Hernien) Leisten- und Schenkelbruche, je nach Grage und Reponierbarkeit einseitig . . . . . . . . . . 0-30 doppelseitig . . . . . . . . . 10-40 Nabelbruch oder Bruch der weigen Linie. . . . . 10 Bauchnarbenbruch, je nach Grage, Verhaltnissen derBauchdecken und Beeintrachtigung der Bauchorgane . 0-50 Zwerchfellbruch. . . 30-70 Wasserbruch (Hydrocele) ... 0-20 Krampfaderbruch (Varicocele). . . 0-20 G. Bewertungsrichtsiitze fiir die Beurteilung der MdE 35 MdE Iv.